Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Stand: März 2023
1. Abschluss des Beherbergungsvertrages
Der Beherbergungsvertrag/Mietvertrag kommt dadurch zustande, dass der Vermieter das Angebot des Gastes, das mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder E-Mail erfolgen kann, annimmt. Die Buchung erfolgt durch den buchenden Gast auch für alle in der Buchung mit aufgeführten Personen. Er steht für die Erfüllung der Vertragsverpflichtungen dieser mit aufgeführten Personen wie für seine eigenen mit ein.
2. Reservierungen
Unverbindliche Reservierungen, die den Gast zum kostenlosen Rücktritt berechtigen, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Vermieter möglich. Ist eine unverbindliche Reservierung vereinbart, so hat der Gast bis zum vereinbarten Zeitpunkt dem Vermieter Meldung zu machen, falls die Reservierung als verbindliche Buchung behandelt werden soll. Geschieht dies nicht, entfällt die Reservierung ohne weitere Benachrichtigungspflicht durch den Vermieter.
3. Storno durch den Gast
Von der Entrichtung der Miete und der Buchungsgebühr wird der Mieter nach dem Gesetz nicht dadurch befreit, dass er durch einen in seiner Person liegenden Grund, z.B. Erkrankung, Verhinderung aus beruflichen oder familiären Gründen, nicht anreisen kann. Der Vermieter rechnet gegebenenfalls Einnahmen aus einer anderweitigen Vermietung des Objekts an. Der Mieter muss also ggf. den Mietzins zahlen, obwohl er den Mietgegenstand nicht nutzen konnte. Der Mieter hat 20% des ursprünglichen Mietzinses als Kostenpauschale an den Vermieter zur Abgeltung des zusätzlichen Aufwandes zu zahlen. Andernfalls gilt die folgende Stornostaffel:
20% des Mietpreises sofort, 30% bis vier Wochen vor Reiseantritt; 50% bis 14 Tage vor Reiseantritt und 100% ab 13 Tage vor Reisebeginn.
Die Kündigung bedarf der Schriftform. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserversicherung!
4. Stornierung durch den Vermieter
Im Falle höherer Gewalt oder unvorhergesehener Umstände ist der Vermieter berechtigt, die Reservierung zu stornieren. Unter unvorhergesehenen Umständen beziehungsweise höherer Gewalt versteht man das Folgende:
a) Die Unterkunft ist nicht mehr für die Vermietung geeignet (z.B. durch Überschwemmung, Brand oder Vertragsbruch des Bereitstellers der Unterkunft).
b) Der Umstand, dass die Unterkunft nicht mehr verfügbar ist (beispielsweise durch den plötzlichen Verkauf der Unterkunft, durch eine doppelte Reservierung). Der Vermieter setzt den Feriengast unmittelbar unter Angabe von Gründen telefonisch oder in schriftlicher Form darüber in Kenntnis. In diesem Fall wird er sich bemühen, eine gleichwertige Unterkunft zum selben Reisepreis anzubieten. Wenn kein geeignetes Alternativangebot gemacht werden kann oder der Feriengast mit dem Alternativangebot nicht einverstanden ist, erstattet der Vermieter den bereits gezahlten Reisepreis ganz oder teilweise, ohne dass der Vermieter verpflichtet ist, dem Feriengast eine Entschädigung zu zahlen.
5. Preise und Leistungen
Die im Mietvertrag angegebenen Preise sind Endpreise und schließen alle Nebenkosten ein, soweit nicht anders angegeben. Die Erstausstattung mit Bettwäsche und Handtücher sowie die Endreinigung sind ebenfalls im Endpreis enthalten.
6. Anreise/Abreise
Die Unterkunft steht dem Gast am Anreisetag ab 16 Uhr zur Verfügung. An stark frequentierten Anreisetagen, vermehrt an den Wochenenden und Feiertagen, kann es vorkommen, dass die Unterkunft erst zu einem späteren Zeitpunkt bezugsfertig ist. Die Abreise muss am Abreisetag bis spätestens 10 Uhr erfolgen. Eine spätere Abreise hat die Berechnung einer weiteren Übernachtung zur Folge.
7. Bezahlung
Nach erfolgter Buchung wird eine Anzahlung innerhalb von 10 Tagen in Höhe von 20 % des Gesamtpreis fällig. Der Gesamtpreis bzw. der Restbetrag, einschließlich aller Nebenkosten, ist 21 Tage vor Anreise fällig.
8. Gästebeitrag
Der Vermieter ist verpflichtet, den zum Zeitpunkt des Aufenthaltes geltenden Gästebeitrag abzurechnen. Diese Abrechnung erfolgt im Namen und im Auftrag der Tourismusbetriebe Norden-Norddeich.
9. Haftung des Vermieters
Die vertragliche Haftung des Vermieters für Schäden, die nicht Körperschäden sind (einschließlich der Schäden wegen Verletzung vor-, neben– und nachvertraglicher Pflichten) ist auf den dreifachen Aufenthaltspreis beschränkt, soweit
a) ein Schaden des Gastes vom Vermieter weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit der Vermieter für einen dem Gast entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen verantwortlich ist. Der Vermieter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden. Ein kurzfristiger Ausfall technischer Geräte wie Geschirrspüler, Waschmaschine, Trockner, TV etc. berechtigt nicht zur Mietminderung. Reparaturen bzw. Ergänzungen werden vom Vermieter schnellstmöglich veranlasst.
10. Pflichten des Gastes
Der Gast darf die Ferienwohnungen nur zu Beherbergungszwecken und nur in dem im Beherbergungsvertrag genannten Zeitraum und mit der im Beherbergungsvertrag genannten Personenzahl nutzen. Einer Untervermietung an oder Beherbergung von anderen Personen wird ausdrücklich widersprochen. Der Gast hat die Mietsache und das Inventar sowie auch alle sonstigen Einrichtungen und Einrichtungsgegenstände der Unterkunft pfleglich zu behandeln. Dazu zählt auch, dass er für ordnungsgemäße Lüftung, Heizung und Reinigung während der Nutzungszeit zu sorgen hat. Das Rauchen und die Haltung von Haustieren sind nicht gestattet. Die Ruhezeiten gemäß Hausordnung sind zu beachten. Beim Verlassen der Ferienwohnungen sind sämtliche Fenster, Außentüren und Wasserhähne zu schließen und alle elektrischen Geräte und Anlagen einschl. der Beleuchtung abzuschalten. Bei Abreise ist die Ferienwohnungen zudem in einem geräumten Zustand, mit dem kompletten, bei der Übernahme vorhandenem Inventar schadensfrei an den Vermieter bzw. dessen Bevollmächtigten zu übergeben. Zuvor ist jeglicher Müll aus der Ferienwohnung zu entfernen und ordnungsgemäß zu entsorgen, grobe Verschmutzungen sind zu beseitigen.
11. Haftung des Gastes
Der Gast haftet dem Vermieter für alle Schäden, welche durch eine unsachgemäße Nutzung oder eine Nutzung über den vereinbarten Nutzungszweck und –umfang hinaus entstehen. Ferner haftet er für Beschädigungen/Verschlechterungen, die durch ihn oder einen Mitbewohner schuldhaft verursacht werden, sowie für Abnutzungen, die durch über den vertragsgemäßen Gebrauch hinausgehende Benutzung entstehen. Der Gast hat jeden an der Ferienwohnung, dem Inventar und den sonstigen Einrichtungsgegenständen auftretenden oder festgestellten Schaden unverzüglich dem Vermieter oder einem Bevollmächtigten anzuzeigen. Bei Nichtanzeige haftet der Gast dem Vermieter für den Schaden, welcher daraus entsteht, dass keine Abhilfe geschaffen werden konnte (§ 536 c BGB). Soweit der Gast eine Haft- und/oder Hausratpflichtversicherung abgeschlossen hat, die Schäden vorbezeichneter Art reguliert, tritt er hiermit seine entsprechenden Ansprüche gegenüber dem Versicherer ab und ermächtigt zugleich den Vermieter, diese Ansprüche gegen den Versicherer geltend zu machen. Der Anspruch gegen den Versicherer tritt dabei neben den Anspruch gegen den Gast und kann vom Vermieter wahlweise geltend gemacht werden.
12. Nutzung der Räumlichkeiten
Erfolgt durch den Gast ein erheblicher Verstoß gegen die Hausordnung oder den Beherbergungsvertrag, eine veränderte Nutzung der Räumlichkeiten oder eine nicht genehmigte Beherbergung fremder Übernachtungsgäste, so kann der Vermieter den Beherbergungsvertrag fristlos kündigen und Schadenersatz in Form des vollen Mietzinses für den gesamten Anmietungszeitraum verlangen. Stellt der Vermieter fest, dass die Räumlichkeiten bereits von mehr oder anderen Personen genutzt worden sind, als im Beherbergungsvertrag mit dem Gast vereinbart, so kann er zudem entsprechenden Aufpreis für diese Personen erheben. Garten-und Terrassenmöbel werden ausschließlich in der Sommersaison zur Verfügung gestellt. Sollte die Ferienwohnungen bei Rückgabe über einen der Nutzung entsprechenden Grad hinaus verschmutzt sein kann eine zusätzliche Reinigung nach Aufwand nachberechnet werden.
13. Rauchverbot
In der Ferienwohnung besteht Rauchverbot. Rauchen Gäste dennoch, beteiligen wir den Gast an den Reinigungskosten (Gardinen, Mobiliar, usw.) mit 250,- Euro. Kann die Wohnung oder das Haus wegen des starken Rauchgeruchs am nächsten Tag nicht vermietet werden, wird eine zusätzliche Nacht in Rechnung gestellt.
14. Laden von E-Autos etc.
Das Laden von Elektrofahrzeugen o.ä. über das normales Hausstromnetz zu Lasten des Vermieters ist untersagt. Bei Zuwiderhandlung behält der Vermieter sich die fristlose Kündigung des Mietvertrages ohne Erstattung des Mietzinses vor. Weiterhin behält der Vermieter sich die Nachberechnung einer pauschalen Energiekostenerstattung vor. Das Laden von E-Bikes ist davon nicht betroffen und zulässig.
15. WLAN und Internetdienste, Datensicherheit, Drittanbieter
Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Der Vermieter gibt keine Gewährleistung der Verfügbarkeit, grundlegende Funktion mit dem jeweiligen Endgerät sowie der Datentransfergeschwindigkeit. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten.
Er wird insbesondere:
o das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen;
o keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen; dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-Programmen;
o die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten;
o keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten;
o das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen.
Der Mieter stellt den Vermieter des Ferienobjektes von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mieter und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter des Ferienobjektes auf diesen Umstand hin.
16. Reklamation
Reklamationen sind vom Gast gegenüber dem Vermieter unverzüglich und in schriftlicher Form anzuzeigen.
17. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Hamm.
18. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Bedingungen unwirksam sein, so berührt das die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Abweichungen oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Anstelle der ungültigen Regelung gilt eine ihr möglichst nahekommende, gültige Bestimmung.